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İKİ
Ziviltechnikerbüro für Architektur
Simmelgasse 1, 3, 17
1210 Wien
Österreich
Kontakt:
Telefon: +43 680 1438091
E-Mail: info@auswien.at
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Yusuf Özdemir
Zusätzliche Informationen gemäß §5 ECG:
Berufsbezeichnung und Berufsrecht
Berufsbezeichnung: Ziviltechniker für Architektur
Verleihungsstaat: Österreich
Zuständige Kammer: Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Karlsgasse 9, 1040 Wien
www.arching.at
Anwendbare berufsrechtliche Vorschrift:
Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG 2019)
Abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at
EU-Streitschlichtung:
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) stellt die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Haftungsausschluss
Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Verweise und Links
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Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Bildernachweis: Alle Projektbilder © İKİ Ziviltechnikerbüro für Architektur, sofern nicht anders angegeben.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es im IT-Bereich immer wieder zu Sicherheitslücken kommen kann und daher der lückenlose Schutz der Daten vor einem Zugriff durch Dritte nicht zu 100% garantiert werden kann.
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Man versteht darunter lt. EU-Recht alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person") beziehen. Eine natürliche Person wird dann als identifizierbar angesehen, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Daten müssen nicht vertraulich oder sensibel sein, um als personenbezogene Daten eingestuft zu werden.
Kontakt
Wenn Sie mit uns per E-Mail oder Formular auf dieser Website Kontakt aufnehmen, werden Ihre Daten, wie Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage und für darauffolgende E-Mails oder Fragen für sechs Monate gespeichert. Die auf diese Weise erhaltenen Daten werden von uns, ohne Ihre Einwilligung, nicht an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet.
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Ihre Rechte
Lt. den Artikeln 16–22 der DSGVO stehen Ihnen hinsichtlich Ihrer von uns gespeicherten Daten die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu, sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
Wenn Sie denken, dass Ihre Daten auf eine Weise gespeichert bzw. bearbeitet werden, die gegen das Datenschutzrecht verstößt, oder Ihr Anrecht auf Datenschutz von uns verletzt wurde, können Sie sich bei uns unter info@auswien.at melden und wir werden uns bemühen, Ihrem Anliegen so schnell wie möglich nachzukommen.
Darüber hinaus können Sie sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde beschweren:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42, 1030 Wien
www.dsb.gv.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen Verträge des Ziviltechnikerbüros İKİ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
A) Unsere (Honorar-)Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden u.dgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
B) Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner/von der Vertragspartnerin genehmigt, sofern dieser/diese nicht unverzüglich widerspricht. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
C) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGB. Der Pkt II. A) 1. und 2. Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
III. Honorar
A) Unsere Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbringung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulation während der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.
B) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Pkt III B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
C) Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des Ziviltechnikers/der Ziviltechnikerin zuzurechnen sind, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
IV. Zahlungsbedingungen
A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen fällig zu stellen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Teilrechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen und die Schlusshonorarnote innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
V. Vertragsrücktritt
A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen zu fordern oder — nach Setzung einer angemessenen Nachfrist — vom Vertrag zurückzutreten.
C) Tritt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin unberechtigt vom Vertrag zurück, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung zuzustimmen.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung zu ersetzen. Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. vom ausstehenden Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die aus der Mahnung oder dem Inkasso entstehen, insbesondere die tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.
VII. Eigentumsvorbehalt
A) Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.
B) Bei Zurückforderung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
VIII. Aufrechnungsverbot
A) Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar-)Forderung ist unzulässig.
B) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Pkt VIII A) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
IX. Urheberrecht
Unabhängig davon, ob das von uns hergestellte Werk (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Recht, das Werk zum vertraglich gebundenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.
X. Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen
A) Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns verwahrt, wobei wir uns dafür auch des elektronischen Urkundenarchivs der Ziviltechniker bedienen können. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspartner/unserer Vertragspartnerin auf Verlangen Vervielfältigungen gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe in digitaler Form vereinbart, trifft uns keine wie immer geartete Haftung.
B) Unsere Aufbewahrungspflicht endet dreißig (30) Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote. Wir können uns durch Herausgabe der Originalunterlagen von unserer Verwahrungspflicht befreien.
XI. Zurückbehaltung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation nur zur Zurückhaltung eines dem voraussichtlichen Behebungsaufwand entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt XI gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
XII. Terminverlust
A) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen sofort fällig.
B) Pkt XII gilt bei Verbrauchergeschäften nur unter den im KSchG festgelegten Voraussetzungen.
XIII. Gewährleistung
A) Gewährleistungsansprüche erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.
B) Mängel sind unverzüglich, längstens binnen drei Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als genehmigt. Pkt XIII A) und B) gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.
C) Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.
XIV. Schadenersatz
A) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
B) Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote.
C) Unsere Pläne dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
D) Betreffend Pkt XIV A) sowie B) gelten für Verträge mit Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die dort festgelegten Regelungen.
XV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
XVI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Kanzleisitz.
XVII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
(Quelle: Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, Wien)